Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten
Legen Sie Datenschutzklassen an und kennzeichnen Sie die Ressourcen im Unternehmen aus Basis der besonders schützenswerten personenbezogenen Daten nach Artikel 9 der EU-DSGVO 2016/679.
Zusammen mit Ihrem Datenschutzbeauftragten können die zuständigen Fachbereiche die Beschreibung der Adresse mit Informationen zu den Verarbeitungstätigkeiten, der Erhebung der Daten sowie den Umgang mit Löschvermerken ergänzen.
In Kombination mit verschiedenen Berichten, z. Bsp. eine Auflistung der Veranwortlichen zu den Adressen, haben Sie alle relevanten Informationen zur Einhaltung der Vorgaben der EU-DSGVO leicht abrufbar auf einer Oberfläche zusammengefasst.